Herbert Belter „Ich habe mich illegal betätigt…“
„Belter wurde dafür verurteilt, das er im Juni 1950 bei einem Aufenthalt in Westberlin Verbindung zu Löwenthal, einem Mitarbeiter der Rundfunkstation RIAS, aufnahm, von dem er die Aufgabe erhielt, Spionageinformation zu sammeln und eine Gruppe zur Verbreitung antisowjetischer und antidemokratischer Literatur sowie von Flugblättern in der Ostzone Deutschlands zu gründen.“
Die deutsche Polizei verhaftet neun Studenten und einen Handwerker, verhört sie und liefert sie schließlich entgegen den gesetzlichen Bestimmungen an den russischen Geheimdienst aus. Damit konnte die Polizei einen „Erfolg“ gegenüber der misstrauischen russischen Besatzungsmacht verbuchen. Unter dem Stalinschen Terrorsystem war den Russen die Beute willkommen, ja es gab sogar ein gewisses Plan-Soll für die zu verhaftenden „Reaktionäre“ in den Zeiten des sich „verschärfenden Klassenkampfes“. Bereits kurz nach ihrer Verhaftung wurde den Beteiligten von den Russen ein kurzer Prozess gemacht. Die Verhandlung vor dem sowjetischen Militärtribunal war nicht mehr als eine Farce. Am 20. Januar 1950, nach dem zweiten Verhandlungstag, waren die Urteile gefällt. Herbert Belter wurde als Rädelsführer zum Tode verurteilt, die Urteilsbegründung lautet: „Belter wurde dafür verurteilt, das er im Juni 1950 bei einem Aufenthalt in Westberlin Verbindung zu Löwenthal, einem Mitarbeiter der Rundfunkstation RIAS, aufnahm, von dem er die Aufgabe erhielt, Spionageinformation zu sammeln und eine Gruppe zur Verbreitung antisowjetischer und antidemokratischer Literatur sowie von Flugblättern in der Ostzone Deutschlands zu gründen.“
„Ich habe mich illegal betätigt, weil ich unzufrieden war mit der Situation an der Leipziger Universität, wir hatten keine Gewissensfreiheit, keine Redefreiheit und keine Pressefreiheit.“
Die anderen Mitangeklagten Otto Bachmann, Ehrhardt Becker, Peter Eberle, Rolf Grünberger, Werner Gumpel, Günter Herrmann, Siegfried Jenkner und Karl Miertschischk erhalten, bis auf Hans-Dieter Scharf (10 Jahre) alle das gleiche Urteil: 25 Jahre Zwangsarbeit. Aus den russischen Vernehmungsprotokollen gehen die Motive ihre Handelns klar hervor, Belter selbst sagte vor Gericht: „Ich habe mich illegal betätigt, weil ich unzufrieden war mit der Situation an der Leipziger Universität, wir hatten keine Gewissensfreiheit, keine Redefreiheit und keine Pressefreiheit.“